Statuten
Statuten des Vereins 'Swiss Eventing Club' (SEC)
Zweck
Förderung des Military-Sportes
Mittel
Die Mittel werden primär durch die Mitglieder beschafft. Die Mitgliederversammlung beschliesst auf Antrag des Vorstandes über die Höhe des Mitgliederbeitrages. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Vorstand.
Organisation
Die Organe des Vereins Swiss Eventing Club sind der Vorstand, die mindestens einmal jährlich einberufene Versammlung der Mitglieder sowie der Rechnungsrevisor und sein Stellvertreter.
C.1. Der Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich für die ordentliche Führung des Clubs. Er verwaltet die gespendeten Gelder und bestimmt über deren Verwendung. Er informiert die Mitglieder regelmässig über die Vereinstätigkeiten und an der jährlichen Vereinsversammlung über die Verwendung der Gelder. Der Vorstand besteht minimal aus drei Personen, einem Präsidenten, einem Verantwortlichen für Administration und Finanzen und einem Verantwortlichen für den Sport.
C.2. Die Mitgliederversammlung
Aktivmitglieder und Juniorenmitglieder (aktive Schweizer Militaryreiter im In- und Ausland) sowie Gönnermitglieder (Freunde des Militarysports, Sponsoren, Mäzene) sind gleichermassen stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe des einbezahlten Betrags.
C.3. Rechnungsrevisor
Eine Person (bei deren Abwesenheit ein Stellvertreter), die gleichzeitig Mitglied des Swiss Eventing Club sein kann, prüft die Jahresrechnung. Ausgeschlossen sind Vorstandsmitglieder.
Zürich, den 27.6.2000
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