Diese Liste gilt als Anhang zum Veterinärreglement des SVPS (Ausgabe 2001).
Sie entspricht der Dopingliste der FEI (Veterinärreglement FEI, Anhang
4).
Alle Pferde, die an Prüfungen teilnehmen und den Reglementen des SVPS oder
der FEI unterstehen, müssen einen guten Gesundheitszustand aufweisen und
ihre Leistungen ohne unerlaubte Hilfsmittel erbringen. Die Verwendung von verbotenen
Substanzen kann einerseits gesundheitliche Probleme verdecken und andererseits
die Leistung des Pferdes beeinflussen und somit das Resultat einer Prüfung
verfälschen. Die Liste der verbotenen Substanzen wurde erstellt, um alle
pharmakologischen Einflüsse auf das Pferd erfassen zu können.
Unter Punkt 1 sind alle verbotenen Substanzen externer Herkunft aufgelistet,
unabhängig davon, ob diese Substanzen auch im Körper des Pferdes vorkommen
können:
- Substanzen, die das Nervensystem beeinflussen
- Substanzen, die den Kreislaufapparat beeinflussen
- Substanzen, die den Atmungsapparat beeinflussen
- Substanzen, die den Verdauungstrakt beeinflussen, mit Ausnahme der Wirkstoffe
Cimetidine, Ranitidine und Omeprazol
- Substanzen, die den Harnapparat beeinflussen
- Substanzen, die den Geschlechtsapparat beeinflussen
- Substanzen, die den Bewegungsapparat beeinflussen
- Substanzen, die die Haut verändern (z.B. irritierende Substanzen)
- Substanzen, die das blutbildende System beeinflussen
- Substanzen, die das Immunsystem beeinflussen, mit Ausnahme der Präparate,
die in erlaubten Impfungen beinhaltet sind
- Substanzen, die den Hormonhaushalt beeinflussen, endogene sowie synthetische
Hormone
- Fiebersenkende, schmerzstillende und entzündungshemmende Substanzen
- Zytotoxische Substanzen
Gemäss Beschlusses der Generalversammlung der FEI vom 29. März 1996
sind folgende Substanzen erlaubt: Antibiotika, Antiparasitika, für das
Pferd registrierte Impfungen, die auf Anweisungen eines Tierarztes und aufgrund
der Empfehlungen des Herstellers des entsprechenden Medikamentes verabreicht
werden.
Die zweite Liste umfasst Substanzen, für die eine Höchstlimite oder
ein bestimmtes Verhältnis festgelegt wurde:
- Azetylsalizylsäure 750 Mikrogramm pro Milliliter Urin oder 6.5 Mikrogramm
pro Milliliter Plasma
- Arsen 0.3 Mikrogramm pro Milliliter Urin
- Kohlendioxid 37 Millimol pro Liter im Plasma
- Dimethylsulfoxyd 15 Mikrogramm pro Milliliter Urin oder 1 Mikrogramm pro Milliliter
Plasma
- Hydrokortisone 1 Mikrogramm pro Milliliter Urin
- Nandrolon Das Verhältnis der freien und konjugierten Form von 5 alpha-oestrane-3
beta, 17 alpha-diol zu 5(10)-oestrone-3 beta, 17 alpha-diol im Urin muss gleich
oder kleiner als 1 sein
- Testosterone (Wallach) 0.02 Mikrogramm pro Milliliter (freie oder konjugierte
Form)
- Testosterone (Stuten) Verhältnis der freien und konjugierten Form von
Testosteron und Epitestosteron im Urin muss gleich oder kleiner als 12 sein
- Theobromine 2 Mikrogramm pro Milliliter Urin